Gemeinde Kirchdorf i. Wald
Wasser- und Abwassergebühren müssen erhöht werden

Gemeinde Kirchdorf

Wasser- und Abwassergebühren müssen erhöht werden

In diesem Jahr mussten nach drei Jahren die Wasser- und Abwassergebühren für die Jahre 2024- 2026 wieder neu kalkuliert werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die Betriebskosten sowohl für Abwasser als auch für Wasser auf die Gebühren umgelegt werden. Die Abwassergebühren wurden von der Kommunalberatung Radlbeck kalkuliert.

Aufgrund der Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung des Landratsamt Regen wird eine Grundgebühr sowohl im Bereich Abwasser als auch Wasser eingeführt.

Die Grundgebühr beim Abwasser wurde wie folgt festgelegt:

Zählergröße
Q3

Grundgebühr

(Euro)

4 m³/h (normaler Hausanschluss)

50,00

10 m³/h

126,00

63 m³/h

796,00

Durch die Einführung dieser Grundgebühr und durch die Berücksichtigung der Überdeckung der letzten Jahre 2021-2023 kann der Anstieg für die Einleitungsgebühren etwas abgemildert werden. Aufgrund der extrem angestiegenen Betriebskosten (v.a. Unterhalts- und Stromkosten, tarifliche Lohnerhöhung, Kosten für die Klärschlammabfuhr) steigen die Gebühren für die Jahre um 0,51 €/m³ bzw. 0,93 €/m³.

Somit ergeben sich folgende Gebühren rückwirkend zum 01.01.2024:
Niederschlags- und Schmutzwassereinleitung: 4,45 € pro Kubikmeter Abwasser
Nur Schmutzwassereinleitung:                         4,08 € pro Kubikmeter Abwasser

Die Grundgebühr beim Wasser wurde wie folgt festgelegt:

Zählergröße
Q3

Grundgebühr netto

(Euro)

4 m³/h (normaler Hausanschluss)

50,42

10 m³/h

126,05

63 m³/h

794,00

Trotz der Einführung einer Grundgebühr steigt auch hier die Gebühr, da neben den deutlich ansteigenden Betriebskosten (Unterhalts- und Stromkosten; Tariferhöhungen) auch die Unterdeckung aus den Jahren 2021 -2023 aufgefangen werden muss. Die Unterdeckung entstand in erster Linie aufgrund der gestiegenen Personalkosten (Tariferhöhungen), Strompreiserhöhung sowie des stark gesunkenen Wasserverbrauchs. Die Wassergebühr steigt für die Jahre 2023-2026 um 0,90 €/m³.

Somit ergibt sich folgende neue Gebühr rückwirkend zum 01.01.2024:

3,18 € netto je Kubikmeter Wasser

Der Gemeinderat legte zudem fest, dass die Abrechnung der neuen Gebühren erst mit der Jahresabrechnung im November erfolgen soll, somit muss jeder Bürger mit einer Nachzahlung rechnen.